E-Government mit all seinen Ausprägungen ist die Herausforderung der kommenden Jahre. Wegweisende Entscheidungen zur Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht juristischer Personen des öffentlichen Rechts und zur Einführung der elektronischen Rechnung stehen an. Dabei müssen Sie auch noch die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) beachten.
Wir können Ihnen Lösungen für die Eröffnung eines elektronischen Kommunikationswegs für Ihre Bürger und die Einrichtung eines Bürgerkontos zeigen. Mit Hilfe eines elektronischen Postfachs und der Vorgangsbearbeitung können Sie Verwaltungsvorgänge einschließlich der elektronischen Bezahlmöglichkeit medienbruchfrei abwickeln. Mit dem Dokumentenmanagementsystem wird Ihre Belegführung revisions- und beweissicher abgelegt. Die Umsatzsteuer ist anwendbar im Veranlagungsverfahren, in der privatrechtlichen Fakturierung ebenso wie in der Buchhaltung und in der Barkasse.